Stand: 22.07.2026
§ I Geltungsbereich und Unternehmensangaben
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der JGE Vending GmbH (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden über den Kauf oder die Vermittlung von Leasing-/Mietkaufverträgen für Verkaufsautomaten und zugehöriges Zubehör, unabhängig vom Kommunikationsweg (E-Mail, Telefon, WhatsApp oder persönlich).
Anbieter: JGE Vending GmbH, Tal Josaphat 4, 65549 Limburg a.d. Lahn, Deutschland · E-Mail: sales@jgevending.de · Telefon: +49 171 7713977
Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ II Vertragsabschluss
Darstellungen der Produkte auf der Website, in sozialen Medien, Katalogen, Broschüren oder sonstigen Werbemitteln stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
Der Vertrag kommt wie folgt zustande: Auf Anfrage des Kunden erstellt der Anbieter ein schriftliches Angebot. Mit der Annahme dieses Angebots durch den Kunden (schriftlich, per E-Mail oder in Textform) und der anschließenden Auftragsbestätigung durch den Anbieter kommt der Vertrag zustande. Maßgeblich für Inhalt und Umfang des Vertrags ist die Auftragsbestätigung des Anbieters.
§ III Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Preise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger Versand- und Aufstellkosten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Lieferung erfolgt ab Lager Nordhofen, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung nach Maßgabe des jeweiligen Angebots bzw. der Auftragsbestätigung. Der Anbieter ist berechtigt, insbesondere bei Neukunden, größeren Auftragsvolumina oder Auslandsbezug, vollständige Vorkasse (100 %) zu verlangen. Alternativ kann eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswerts vereinbart werden; der Restbetrag ist in diesem Fall vor Versand bzw. Abholung fällig. Rechnungsbeträge sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Leasing und Mietkauf
Auf Wunsch vermittelt der Anbieter eine Finanzierung über einen externen Leasingpartner (z. B. GRENKE). Der Leasing- bzw. Mietkaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Finanzierungspartner zu dessen Bedingungen zustande. Der Anbieter tritt insoweit nur vermittelnd auf und ist nicht Vertragspartei des Finanzierungsvertrags.
(4) Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB). Zusätzlich schuldet der Kunde bei Zahlungsverzug eine Pauschale in Höhe von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ IV Lieferung und Gefahrübergang
(1) Liefertermine
Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(2) Zumutbare Lieferverzögerungen
Verzögerungen bis zu dreißig (30) Werktagen ab dem vereinbarten oder in Aussicht gestellten Liefertermin gelten für den Kunden als zumutbar und begründen keine Verzugsansprüche gegen den Anbieter. Der Anbieter wird den Kunden über absehbare Verzögerungen rechtzeitig informieren.
(3) Gefahrübergang
Da es sich um einen Handelskauf unter Unternehmern handelt, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über (§ 447 BGB).
(4) Lieferverzug und höhere Gewalt
Gerät der Anbieter mit der Lieferung in Verzug, ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen bei Vorlieferanten, Transportstörungen, Streiks oder sonstiger vom Anbieter nicht zu vertretender Umstände verlängern die Lieferfrist angemessen; in diesen Fällen ist eine Haftung des Anbieters für den Verzug ausgeschlossen, soweit er die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
(5) Transportschäden
Der Kunde hat die Ware bei Erhalt unverzüglich zu untersuchen. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind dem Spediteur bei Anlieferung anzuzeigen und dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
§ V Eigentumsvorbehalt
(1) Einfacher und erweiterter Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen des Anbieters aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum des Anbieters (Vorbehaltsware). Dies gilt auch für Forderungen, die in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden, sowie für den Fall, dass Zahlungen des Kunden auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
(2) Behandlung der Vorbehaltsware
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, sie ausreichend gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern und den Anbieter über Zugriffe Dritter (insbesondere Pfändungen) unverzüglich schriftlich zu informieren. Auf Verlangen weist der Kunde den bestehenden Versicherungsschutz nach.
(3) Verpfändungs- und Sicherungsübereignungsverbot
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung ist nicht gestattet.
(4) Verlängerter Eigentumsvorbehalt (Weiterveräußerung und Vorausabtretung)
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt in voller Höhe zur Sicherheit an den Anbieter ab; der Anbieter nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung neben dem Anbieter ermächtigt. Der Anbieter verpflichtet sich, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und keine sonstige Beeinträchtigung seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Auf Verlangen des Anbieters hat der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, alle für den Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
(5) Rücknahmerecht bei vertragswidrigem Verhalten
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter nach vorheriger angemessener Fristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die Rücknahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, der Anbieter erklärt den Rücktritt ausdrücklich schriftlich. Der Kunde ist bei Rücknahme zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet.
§ VI Gewährleistung / Mängelrüge (§ 377 HGB)
(1) Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Offene Mängel, Mengenabweichungen und Falschlieferungen sind dem Anbieter innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Ablieferung in Textform (E-Mail genügt) anzuzeigen. Versteckte Mängel sind innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Entdeckung in Textform anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware insoweit als genehmigt (§ 377 HGB). § IV Absatz 5 (Transportschäden) bleibt unberührt.
(2) Nacherfüllung
Bei berechtigten und fristgerecht angezeigten Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich oder wird sie verweigert, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte (Minderung oder Rücktritt) zu; Schadensersatzansprüche richten sich nach § VIII.
(3) Ort der Nacherfüllung
Ort der Nacherfüllung ist der Sitz des Anbieters. Der Kunde hat die beanstandete Ware auf eigene Kosten und Gefahr an den Anbieter zu übersenden, soweit die Ware transportfähig ist. Bei nicht transportfähigen Geräten kann der Anbieter die Nacherfüllung am Aufstellort durchführen; die dabei anfallenden Anfahrts-, Ein- und Ausbau- sowie Transportkosten trägt der Kunde, sofern er den Aufstellort ohne vorherige Zustimmung des Anbieters außerhalb eines Umkreises von 100 km um den Sitz des Anbieters gewählt hat.
(4) Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist für neue Ware beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Für gebrauchte Ware wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Gewährleistung übernommen.
(5) Ausschlüsse
Von der Gewährleistung ausgenommen sind:
- Verschleiß- und Verbrauchsteile, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch einem natürlichen Verschleiß unterliegen (u. a. Tasten, Dichtungen, Münz- und Scheinprüfer, Sensoren, Schlösser, Federn, Displays, Riemen, Leuchtmittel, Sicherungen, Kabel, Pumpen, Motoren, Ventilatoren, Kunststoffteile, Glastüren, wasserdichte Bauteile);
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung, fehlerhafte Aufstellung oder Bedienung, mangelnde Wartung oder Reinigung;
- Schäden durch nicht bestimmungsgemäße Befüllung, insbesondere durch Produkte mit von der Spezifikation der Ware abweichenden Abmessungen, Gewichten oder Beschaffenheiten;
- Schäden durch äußere Einwirkungen, insbesondere Feuchtigkeit, Hitze, Frost, Vandalismus, Kalk, unzureichende Elektroinstallation oder Spannungsschwankungen am Aufstellort;
- Schäden am LCD- oder Touchdisplay durch direkte Sonneneinstrahlung;
- Schäden durch Aufstellung außerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Umgebungsbedingungen (z. B. Aufstellung von Innengeräten im Außenbereich, Aufstellung von Kühlgeräten in nicht klimatisierten Räumen);
- Schäden oder Funktionsstörungen durch Änderungen der Systemumgebung Dritter, insbesondere Anpassungen an Zahlungssystemen, Mobilfunknetzen oder Kartenlesediensten;
- Schäden durch nicht vom Anbieter oder Hersteller autorisierte Eingriffe, Reparaturen oder die Verwendung nicht freigegebener Ersatz- oder Verbrauchsteile.
(6) Herstellergarantie
Eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Herstellergarantie besteht nach Maßgabe von § VII.
§ VII Herstellergarantie
(1) Grundsatz
Der Anbieter reicht die Garantie des Herstellers zu den nachfolgenden Bedingungen an den Kunden weiter. Die gesetzliche Gewährleistung nach § VI bleibt hiervon unberührt.
(2) Umfang und Dauer
Der Anbieter garantiert für die Dauer von 12 Monaten ab Gefahrübergang bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die kostenlose Bereitstellung von Ersatzteilen bei Material- oder Verarbeitungsfehlern, die die Funktionsfähigkeit der Ware erheblich beeinträchtigen. Die Garantiedauer endet spätestens mit Ablauf der Herstellergarantie.
(3) Leistung im Garantiefall
Die Garantieleistung ist auf die Lieferung von Ersatzteilen beschränkt. Ein Anspruch auf Vor-Ort-Service, Rückabwicklung, Minderung, Schadensersatz, Erstattung von Ein-, Ausbau-, Anfahrts-, Transport- oder Betriebsausfallkosten besteht aus der Garantie nicht.
(4) Ausschlüsse
Von der Garantie ausgenommen sind:
- die in § VI Absatz 5 genannten Verschleiß- und Verbrauchsteile;
- Schäden durch die in § VI Absatz 5 genannten Ursachen;
- Schäden an Kunststoffteilen, Glastüren, Leuchtstofflampen, wasserdichten Bauteilen und sonstigen Teilen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit besonders anfällig für Beschädigungen sind;
- Schäden am LCD- oder Touchdisplay durch direkte Sonneneinstrahlung;
- Schäden durch nicht autorisierte Eingriffe oder Reparaturen sowie durch Verwendung nicht freigegebener Ersatz- oder Verbrauchsteile;
- Schäden aufgrund unterlassener oder mangelhafter Wartung gemäß Absatz (6).
(5) Verfahren
Der Kunde hat einen Garantiefall unverzüglich nach Entdeckung schriftlich oder in Textform beim Anbieter unter Angabe der Angebots- bzw. Rechnungsnummer, der Seriennummer der Ware, einer Fehlerbeschreibung sowie – soweit möglich – von Fotos oder Videos anzuzeigen. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum des Anbieters über.
(6) Wartungspflichten des Kunden
Voraussetzung für den Garantieanspruch ist die ordnungsgemäße Wartung der Ware durch den Kunden. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere zu folgenden Wartungsmaßnahmen:
- täglich: Reinigung des Geräts, Prüfung von Tastatur und Rückgabetaste, Kontrolle von Münz- und Warenbestand, Prüfung der Kühlung;
- monatlich: Schmierung von Türschlössern, mechanischen Teilen und Getrieben, Prüfung des festen Sitzes der Befestigungsteile;
- halbjährlich: Reinigung des Kompressor-Kühlers (bei nachlassender Kühlleistung ggf. früher);
- jährlich: Gesamtüberprüfung und Einregelung des Geräts, Prüfung der Steuerplatine.
Der Anbieter stellt dem Kunden auf Anfrage eine ausführliche Wartungsanleitung zur Verfügung. Bei Schäden, die auf unterlassene oder mangelhafte Wartung zurückzuführen sind, erlischt der Garantieanspruch.
(7) Lieferzeit für Ersatzteile
Der Anbieter bemüht sich, Ersatzteile im Garantiefall innerhalb von fünf (5) bis zehn (10) Werktagen ab Bestätigung des Garantiefalls bereitzustellen. Bei nicht vorrätigen Ersatzteilen, die vom Hersteller bezogen werden müssen, kann sich die Lieferzeit entsprechend verlängern. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für bestimmte Lieferzeiten im Garantiefall.
(8) Kosten außerhalb der Garantie
Ersatzteile, die nicht von der Garantie gedeckt sind, stellt der Anbieter dem Kunden zu marktüblichen Preisen bereit. Vor-Ort-Service kann gegen gesondertes Entgelt beauftragt werden.
§ VIII Haftungsbeschränkung
(1) Unbeschränkte Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Ausschluss von Folge- und mittelbaren Schäden
Soweit die Haftung des Anbieters nach den vorstehenden Absätzen beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsausfall, Produktionsausfall, ausgebliebene Einsparungen sowie Ansprüche Dritter gegen den Kunden. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(5) Erweiterung der Haftungsbeschränkungen
Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ IX Kein Widerrufsrecht
Da sich die Angebote ausschließlich an Unternehmer richten, besteht kein Verbraucher-Widerrufsrecht gemäß §§ 355, 312g BGB. Eine Rücknahme einwandfreier Ware erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und liegt im Ermessen des Anbieters; in diesem Fall trägt der Kunde die Rücksende- und Bearbeitungskosten.
§ X Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Limburg a.d. Lahn. Erfüllungsort ist Nordhofen, soweit nicht anders vereinbart.
(3) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch den Anbieter finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter https://jgevending.de/datenschutz.